INFORMATION ZUR HEISSLUFT-BALLON-FAHRERAUSBILDUNG am Flugplatz Krems

 

1. Der USFC-Krems hat eine Bewilligung für Heiszluftballonpiloten-Ausbildung (Heiszluftballon – Lizenz =HBL)

2. Es ist eine durchgehende Praxis-Schulung auf dem Flugplatz Krems möglich. Theorieunterricht wird je nach Bedarf organisiert (teilweise auch in Zusammenarbeit mit anderen Kursen (z.B. Motorflug, Segelflug,..)

3. Die theoretische Abschlußprüfung finden ein bis zwei mal pro Jahr in Österreich statt (Termine beim Österr. Aeroclub-FAA http://www.aeroclub.at/ zu erfragen).

4. Die Praxisprüfung kann danach mit einem Prüfer individuell vereinbart werden

 

5. Richtkosten für die Erlangung des HBL:

-- min. 15 Ballonfahrten (a ca. 1 Stunde) mit Lehrer

und zwei Prüfungsfahrten sind notwendig.

USFC-Krems Ballon Startgebühr/pro Start € 100,--

Lehrergebühr per Schulfahrt € 70,--

Kursgebühr 120 Unterrichtsstunden € 800.--

Gas nach Bedarf p/Ltr € 1,-- ca/h € 60.—

 

6. Zur Nutzung eines Heiszluftballons in kontrollierten Lufträumen ist eine Flugfunksprechlizenz erforderlich. Diese kann unabhängig vom Ballonpilotenschein in einem getrennten Kurs erworben werden. Die Kursgebühr für das Funksprechzeugnis beträgt ca. € 700. Sollte bei der praktischen Prüfung bereits das Funksprechzeugnis erworben sein, kann nach der Prüffahrt auch gleich sofort die Eintragung in den Ballonpilotenschein erfolgen. Sollte die Flugfunksprechlizenz erst nachträglich erworben werden, so ist dieser Teil der prakt. Prüfung und die Eintragung in den Ballonpilotenschein später nachzuholen. Ansonsten darf ein Pilot den Ballon nur in unkontrollierten Lufträumen (die leider immer weniger werden) betreiben.

 

7. Jeder Schüler muß beim USFC-Krems Mitglied sein:

 

 EUR 20,00 / Monat = jährlich EUR 240,00
+ jährlich 50 Arbeitsstunden (die bei Nichterbringung mit je 13,- EUR abgebucht werden.)

 

Plus einmailg:

EUR 436,00 als Basisbetrag und für Flugschüler, die noch keinen Schein in irgendeiner Sparte haben.

EUR 218,00 als Beitrag zusätzlich je Sparte (Motorflug, Segelflug; Ballon), die der Beitrittskandidat beim USFC Krems ab sofort ausüben will und für die er schon eine Berechtigung besitzt.

 

Zusätzlich wird eine Sicherstellungskaution von 100 Euro pro Jahr während der ersten fünf Jahre eingehoben, werden bei ordnungsgemäßen Austritt dann rückerstattet (bei fünf Jahren oder mehr in Summe dann 500 Euro)

 

Sonderregelung für Schüler die keine Ballone des USFC-Krems zur Schulung benutzen: es entfällt die Notwendigkeit die Arbeitszeit zu erbringen, es werden minimum 12 Monate Mitgliedschaft verrechnet

 

8. Voraussetzungen für die Ballonfahrerausbildung sind:

Clubmitglied, positives fliegerärztliches Gutachten, Flugschülerausweises (vom österr. AeroClub – FAA -- http://www.aeroclub.at/)

 

Ansprechpartner:  Cpt. Franz Haider   Tel.  0664/4516934

                                 Martin Mörtinger    Tel.  0664/4310502