INFORMATION
ZUR HEISSLUFT-BALLON-FAHRERAUSBILDUNG am Flugplatz
Krems
1. Der
USFC-Krems hat eine Bewilligung für Heiszluftballonpiloten-Ausbildung (Heiszluftballon – Lizenz =HBL)
2. Es ist
eine durchgehende Praxis-Schulung auf dem Flugplatz Krems möglich.
Theorieunterricht wird je nach Bedarf organisiert (teilweise auch in
Zusammenarbeit mit anderen Kursen (z.B. Motorflug, Segelflug,..)
3. Die
theoretische Abschlußprüfung finden ein bis zwei mal pro Jahr in Österreich statt (Termine beim
Österr. Aeroclub-FAA
http://www.aeroclub.at/ zu erfragen).
4. Die
Praxisprüfung kann danach mit einem Prüfer individuell vereinbart
werden
5.
Richtkosten für die Erlangung des HBL:
-- min. 15
Ballonfahrten (a ca. 1 Stunde) mit Lehrer
und zwei
Prüfungsfahrten sind notwendig.
USFC-Krems Ballon
Startgebühr/pro Start € 100,--
Lehrergebühr
per Schulfahrt € 70,--
Kursgebühr
120 Unterrichtsstunden € 800.--
Gas nach
Bedarf p/Ltr € 1,-- ca/h €
60.—
6. Zur Nutzung eines Heiszluftballons in kontrollierten Lufträumen ist eine
Flugfunksprechlizenz erforderlich. Diese kann unabhängig vom Ballonpilotenschein
in einem getrennten Kurs erworben werden. Die Kursgebühr für das
Funksprechzeugnis beträgt ca. € 700. Sollte bei der praktischen Prüfung bereits
das Funksprechzeugnis erworben sein, kann nach der Prüffahrt auch gleich sofort
die Eintragung in den Ballonpilotenschein erfolgen. Sollte die
Flugfunksprechlizenz erst nachträglich erworben werden, so ist dieser Teil der
prakt. Prüfung und die Eintragung in den
Ballonpilotenschein später nachzuholen. Ansonsten darf ein Pilot den Ballon nur
in unkontrollierten Lufträumen (die leider immer weniger werden)
betreiben.
7. Jeder
Schüler muß beim USFC-Krems
Mitglied sein:
EUR
20,00 / Monat = jährlich EUR 240,00
+ jährlich 50 Arbeitsstunden (die bei
Nichterbringung mit je 13,- EUR abgebucht werden.)
Plus einmailg:
EUR 436,00
als Basisbetrag und für Flugschüler, die noch keinen Schein in irgendeiner
Sparte haben.
EUR 218,00 als Beitrag zusätzlich je Sparte (Motorflug,
Segelflug; Ballon), die der Beitrittskandidat beim USFC Krems ab sofort ausüben
will und für die er schon eine Berechtigung besitzt.
Zusätzlich
wird eine Sicherstellungskaution von 100 Euro pro Jahr während der ersten fünf
Jahre eingehoben, werden bei ordnungsgemäßen Austritt dann rückerstattet (bei
fünf Jahren oder mehr in Summe dann 500 Euro)
Sonderregelung
für Schüler die keine Ballone des USFC-Krems zur
Schulung benutzen: es entfällt die Notwendigkeit die Arbeitszeit zu erbringen,
es werden minimum 12 Monate Mitgliedschaft
verrechnet
8.
Voraussetzungen für die Ballonfahrerausbildung sind:
Clubmitglied,
positives fliegerärztliches Gutachten, Flugschülerausweises (vom österr. AeroClub – FAA --
http://www.aeroclub.at/)
Ansprechpartner:
Cpt. Franz Haider Tel. 0664/4516934
Martin Mörtinger Tel. 0664/4310502